Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der mobilen Hundeschule und Hundefotografie Chiemgaupfoten

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Chiemgaupfoten, Inhaberin Melissa Mazur – nachfolgend „Chiemgaupfoten“ genannt – und ihren Kundinnen und Kunden.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für Erstgespräche, Einzeltrainings, Social Walks, Welpen- und Junghundetrainings, sonstige Trainings- und Beratungsleistungen sowie für Leistungen im Bereich der Hundefotografie.

1.3 Maßgeblich ist diejenige Fassung der AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss und Terminvereinbarung

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin oder die Teilnahme an einem Angebot zwischen Chiemgaupfoten und dem Kunden verbindlich vereinbart beziehungsweise von Chiemgaupfoten bestätigt wurde.

2.2 Terminvereinbarungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, über soziale Medien oder über ein von Chiemgaupfoten eingesetztes Buchungs- oder Kontaktformular erfolgen.

2.3 Mit Vertragsschluss werden die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen AGB Bestandteil des Vertrages.

2.4 Chiemgaupfoten ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, sofern sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere wenn eine sichere oder fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung nicht gewährleistet werden kann.

3. Leistungen und Trainingserfolg

3.1 Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung beziehungsweise der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

3.2 Chiemgaupfoten verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung der vereinbarten Trainings- oder Beratungsleistung. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet.

3.3 Der Trainingserfolg ist unter anderem von der Mitarbeit des Kunden, der individuellen Lernfähigkeit und Vorgeschichte des Hundes sowie der Umsetzung der besprochenen Trainingsmaßnahmen außerhalb der Termine abhängig.

3.4 Trainingsmaßnahmen können angepasst oder Übungen abgebrochen werden, wenn dies aus fachlichen Gründen oder zum Schutz von Mensch oder Tier erforderlich ist.

3.5 Tierschutzwidrige Trainingsmethoden oder Hilfsmittel werden im Rahmen der Angebote von Chiemgaupfoten nicht akzeptiert.

4. Teilnahmevoraussetzungen für Hundetraining und Social Walks

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Chiemgaupfoten vor Beginn des Trainings über alle für das Training relevanten Besonderheiten des Hundes zu informieren. Hierzu zählen insbesondere bekannte Erkrankungen, Schmerzen, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle sowie sonstige Umstände, die für eine sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.

4.2 Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.

4.3 Hunde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Chiemgaupfoten über eine bekannte oder vermutete ansteckende Erkrankung vor dem Termin zu informieren.

4.4 Chiemgaupfoten kann die Teilnahme eines Mensch-Hund-Teams an einem Gruppenangebot ablehnen oder abbrechen, wenn eine sichere oder fachgerechte Durchführung des Angebots andernfalls nicht gewährleistet werden kann. Soweit sinnvoll, kann stattdessen ein Einzeltraining empfohlen werden.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, während des Trainings die sicherheitsrelevanten Anweisungen von Chiemgaupfoten zu beachten.

5. Gruppenangebote und Social Walks

5.1 Bei Gruppenangeboten ist den Anweisungen von Chiemgaupfoten insbesondere hinsichtlich Abständen, Leinenführung, Kontakt zwischen den Hunden und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen Folge zu leisten.

5.2 Direkter Kontakt zwischen den teilnehmenden Hunden erfolgt nur nach vorheriger Absprache. Ein Social Walk stellt insbesondere keine Freilauf- oder Spielgruppe dar.

5.3 Chiemgaupfoten kann einzelne Mensch-Hund-Teams von einem Gruppenangebot ausschließen, wenn eine sichere Durchführung andernfalls nicht gewährleistet werden kann.

5.4 Bei als Paket gebuchten Leistungen gelten ergänzend die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen hinsichtlich Anzahl, Zeitraum und Terminierung der enthaltenen Trainingseinheiten.

6. Preise, Fahrtkosten und Zahlung

6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die jeweilige Leistung ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise.

6.2 Die jeweils aktuellen Preise der angebotenen Leistungen können auf der Website von Chiemgaupfoten eingesehen werden.

6.3 Bei mobilen Trainingsleistungen sind die ersten 10 Kilometer Anfahrt im vereinbarten Preis enthalten. Ab dem 11. Kilometer werden Fahrtkosten in Höhe von 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnet. Maßgeblich ist die von Chiemgaupfoten üblicherweise verwendete Route zum vereinbarten Trainingsort. Sofern nicht anders vereinbart, wird ausschließlich die Anfahrt berechnet.

6.4 Die Bezahlung erfolgt über die jeweils vereinbarte beziehungsweise von Chiemgaupfoten angebotene Zahlungsmöglichkeit.

6.5 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

7. Terminabsagen, Nichterscheinen und Verspätungen

7.1 Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

7.2 Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann Chiemgaupfoten eine Ausfallentschädigung in Höhe von 60,00 Euro berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

7.3 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Chiemgaupfoten durch die kurzfristige Absage kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann ebenfalls eine Ausfallentschädigung in Höhe von 60,00 Euro berechnet werden. Zusätzlich können bereits tatsächlich angefallene Fahrtkosten berechnet werden. Dem Kunden bleibt auch hierbei der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.5 Bei einer Verspätung des Kunden besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Trainings- oder Leistungszeit. Ist eine sinnvolle Durchführung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich, kann der Termin beendet werden.

8. Absage und Verlegung durch Chiemgaupfoten

8.1 Chiemgaupfoten ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, außergewöhnlichen Witterungsbedingungen oder wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht gewährleistet werden kann.

8.2 In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits für die ausgefallene Leistung geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet oder erstattet, sofern die Leistung nicht nachgeholt wird.

8.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

9. Hundefotografie

9.1 Für Fotoshootings gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen und Preise. Umfang und Dauer des Shootings sowie die Anzahl und Art der zu übergebenden beziehungsweise bereitzustellenden Bilder ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Angebot.

9.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Chiemgaupfoten vor dem Shooting über Verhaltensweisen, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten des Hundes zu informieren, die für die sichere Durchführung des Shootings von Bedeutung sein können.

9.3 Die Sicherheit und das Wohlbefinden des Hundes haben während des Shootings Vorrang. Chiemgaupfoten ist berechtigt, einzelne Aufnahmen oder das Shooting abzubrechen, wenn eine Fortsetzung für den Hund, beteiligte Personen oder andere Tiere nicht zumutbar oder nicht sicher ist.

9.4 Bei Fotoshootings im Freien kann eine Verlegung insbesondere aufgrund ungeeigneter Witterungs- oder Lichtverhältnisse erforderlich sein. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

9.5 Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder erfolgt im Rahmen des vereinbarten Angebots durch Chiemgaupfoten. Die fotografische Gestaltung und Bildbearbeitung unterliegen dem individuellen Stil von Chiemgaupfoten. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Bilddateien oder RAW-Dateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.6 Die Urheberrechte an den angefertigten Fotografien verbleiben bei der Fotografin. Der Kunde erhält an den im Rahmen des vereinbarten Angebots übergebenen Bildern ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

9.7 Eine kommerzielle Nutzung, Weiterveräußerung oder Weitergabe der Bilder zu kommerziellen Zwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit Chiemgaupfoten.

9.8 Bei einer Veröffentlichung der Bilder durch den Kunden in sozialen Netzwerken oder auf privaten Internetseiten ist eine Nennung von Chiemgaupfoten erwünscht, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

9.9 Eine Veröffentlichung von Aufnahmen durch Chiemgaupfoten zu Werbezwecken, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien, erfolgt nur, soweit hierfür eine erforderliche gesonderte Einwilligung vorliegt. Die Buchung eines Fotoshootings ist nicht von einer solchen Einwilligung abhängig.

9.10 Soweit auf den Fotografien Personen identifizierbar abgebildet sind, werden deren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte berücksichtigt. Erforderliche Einwilligungen zur Veröffentlichung werden gesondert eingeholt.

10. Haftung

10.1 Die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Tierhalterhaftung, bleiben unberührt.

10.2 Der Kunde bleibt während des Hundetrainings und eines Fotoshootings grundsätzlich für die Führung und Beaufsichtigung seines Hundes verantwortlich, soweit Chiemgaupfoten die Führung oder Beaufsichtigung des Hundes nicht ausdrücklich übernimmt.

10.3 Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

10.4 Chiemgaupfoten haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Chiemgaupfoten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.6 Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

11. Datenschutz

11.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

11.2 Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Chiemgaupfoten.

12. Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen des Hundetrainings

12.1 Foto- und Videoaufnahmen von Kunden, auf denen diese identifizierbar sind und die zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken verwendet werden sollen, werden nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung verwendet, soweit eine solche rechtlich erforderlich ist.

12.2 Die Teilnahme an einem Training oder sonstigen Angebot von Chiemgaupfoten ist nicht davon abhängig, dass der Kunde einer werblichen Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen zustimmt.

12.3 Die Regelungen dieses Abschnitts betreffen Aufnahmen im Rahmen des Hundetrainings und sonstiger Angebote. Für gebuchte Fotoshootings gelten ergänzend die Regelungen zur Hundefotografie gemäß Ziffer 9.

13. Widerrufsrecht

13.1 Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

13.2 Über das Bestehen, die Bedingungen, Fristen und die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Kunde, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert belehrt.

13.3 Soll die gebuchte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits während der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung, zum Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

14.2 Es gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026